Der Status des freischaffenden Künstlers entspricht in der Regel dem Status der Selbstständigkeit: Selbstständige sind einkommenssteuerpflichtig, meist auch umsatzsteuerpflichtig.
Wenn sie auf Rechnung arbeiten, bekommen sie ihr Honorar, das sie selbst vereinbart haben, ohne Abzüge ausgezahlt. Dafür müssen Krankenversicherung und Altersvorsorge selbst gezahlt werden. Auch gegen Arbeitsunfälle müssen sie sich privat versichern.

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